Aktuelles

aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.

So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.

Die sog. "Abfärbetheorie" im Fokus!

Das Steuergesetz unterscheidet klassische freiberufliche Tätigkeiten n. §18 EStG und gewerbliche Tätigkeiten n. §15 EStG. Die Unterscheidung und passgenaue Zuordnung der jeweiligen Einkünfte ist in der Praxis tatsächlich gar nicht so einfach, wie man sich vorstellen mag. 

Klassisch selbständig (nach Steuerrecht) sind z.B. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Originär gewerblich tätig sind Groß- und Einzelhandelsunternehmen. 

Der große steuerliche Unterschied? Die Selbständigen müssen keine Gewerbesteuer zahlen!

Was aber, wenn gemischte Tätigkeiten vorliegen? Hier hat das Gesetz die sog. Bagatellgrenze eingeführt. Das bedeutet: eine gewerbliche Infektion unterbleibt, wenn die gewerblichen Nettoumsätze folgende Grenzen nicht übersteigen: 

- 3% der Gesamtnettoumsätze der Gesellschaft UND

- 24.500 € im Kalenderjahr

Wird eine dieser Grenzen gerissen, "färbt" die gewerbliche Tätigkeit auf die selbständigen Einkünfte ab und alles wird als gewerblich umqualifiziert.

Das kann zu schmerzhaften Gewerbesteuernachzahlungen führen.  

Es gibt in der Praxis noch deutlich mehr Fälle, die eine sog. Abfärbung zur Folge haben, deshalb kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Wir kennen uns bestens aus!

Stacks Image 13

Nicht in der Nähe? Unterwegs? Aber per Telefon ist es Ihnen zu unpersönlich?

Wir sind auch über Microsoft Teams für Sie da und ermöglichen Ihnen auf diese Weise eine vertrauensvolle, digitale Umgebung. Denn wir wissen: Beratung ist Vertrauenssache.

Stacks Image 3

Unserer besonderer Service für Sie:

Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!

Rufen Sie uns an: +49 (0) 911 54 81 80 oder vereinbaren Sie über das ​Kontaktformular​​ einen Rückruf!